Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

1. Mit Eingang des unterzeichneten Rücksendeexemplares des Buchungsvertrages im Ev. Dekanatsjugendheim Effelter Mühle ist der Belegungsvertrag gültig. Ab diesem Zeitpunkt gelten unsere Stornobedingungen. Diese finden Sie auf dieser Seite im nächsten Menüpunkt auch als download.

2. Änderungen und Stornierungen des Buchungsvertrages bedürfen immer der Schriftform!

3. Dem Leiter der Gästegruppe (Vertragspartner) ist bekannt, dass er bei Abwesenheit des Leitungspersonals der Effelter Mühle das Hausrecht mit allen Rechten und Pflichten wahrnimmt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an Gebäuden, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen haftet jeweils der Vertragspartner bzw. dessen beauftragte Gruppenleitung vor Ort. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihre Gruppenfahrt. Das Baden und Floßfahren im Mühlteich erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

4. Verstöße gegen die jeweils gültige Platzordnung sowie die vertragswidrige Nutzung der überlassenen Gebäude und Einrichtungsgegenstände können die jederzeitige Kündigung dieses Vertrages unter Einforderung der vollen Belegungsgebühren zur Folge haben. Der Begriff "vertragswidrige Nutzung" bezieht sich auch auf den von Ihnen angegebenen Zweck des Aufenthaltes.

5. Gültig ist jeweils die am Tag der Anreise gültige Preisliste für das Kalenderjahr. Bei langfristigen Buchungen über das Kalenderjahr hinaus kann sich die Preisliste ändern. Änderungszeitpunkt ist jeweils der 1. Januar. Bitte informieren Sie sich ab dem 1. Januar über die aktuellen Konditionen des laufenden Kalenderjahres!

6. Der Platz und die Scheune werden kurz vor der Abreise vom Hausleiter abgenommen. Mangelhafte Endreinigung und Beschädigungen werden von diesem festgestellt oder geschätzt und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ihrer Abreise. Berechnet werden die tatsächlich angefallenen Übernachtungen nach den Bedingungen der Preisliste (bitte beachten Sie auch die Mindestgebühr!). Bei Reiseabbrüchen, egal aus welchem Grund, werden die vertraglich vereinbarten Kosten nach der Preisliste für den vollen gebuchten Zeitraum fällig.

8. Nach Zugang der Rechnung ist diese binnen 14 Tagen zu begleichen. Barzahlung vor Ort ist ebenfalls möglich.

Storno

Stornierung der Buchung

Es ist für alle Beteiligten sicher ärgerlich, wenn aus Krankheitsgründen, mangelnder Teilnehmerzahl oder sonstigen Ursachen eine geplante Gruppenreise abgesagt werden muss. Im Gegensatz zu uns haben Sie jedoch den Vorteil, manche Risiken durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung finanziell aufzufangen. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis für die nachfolgende Regelung bei Stornierung Ihrer Buchung.

1. Der Buchungsvertrag gilt bei fristgerechtem Eingang des unterzeichneten Vertrags- Rücksendeexemplares im Evangelischen Dekanatsjugendheim Effelter Mühle im Rechtssinne als geschlossen.

2. Ab diesem Zeitpunkt wird bei Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 30.-- € fällig. Ausnahmen hierzu siehe unter 6. und 7.

3. Bei Rücktritt vom Vertrag bis 7 Kalendermonate vor dem vereinbarten Buchungsantritt erheben wir eine Stornogebühr von 40% der Mindestgebühr lt. Preisliste. Dies gilt lediglich für die Übernachtungskosten.

4. Analog dazu bei Rücktritt bis 5 Kalendermonate vor der vereinbarten Buchung 50% und bei Rücktritt bis 2 Kalendermonate vor der vereinbarten Anreise 70%.

5. Bei einer Kürzung der vertraglich bestimmten Aufenthaltsdauer werden je gekürzte Belegnacht 70% der vereinbarten Übernachtungsgebühren/Nacht fällig.

6. Bei Tagesbelegungen ohne Übernachtung werden bei einer Stornierung pauschal 15.-- € als Verwaltungsgebühr erhoben.

7. Falls Sie uns bei Rücktritt vom Vertrag eine adäquate Ersatzgruppe für Ihren gebuchten Termin vermitteln und die Ersatzgruppe tatsächlich in den Vertrag eintritt, wird keine Verwaltungs- oder Stornogebühr erhoben. Die Ersatzgruppe muss uns bei Vertragskündigung bekanntgegeben werden.

8. Sonderregelung bei Buchung mit Vollverpflegung: Bitte nennen Sie uns, wie im Vertrag angegeben, 2 Tage vor Reiseantritt die tatsächliche Teilnehmerzahl. Bei Abweichungen von dieser Zahl nach unten oder einem kompletten Ausfall der Gästegruppe müssen wir leider die Kosten der verderblichen Lebensmittel in Höhe von 6,00 € je Tag und Person zusätzlich zu den unter 3.-5. entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

9. Bei Stornierungen oder Kürzungen der vereinbarten Buchungsdauer ist das Datum des tatsächlichen schriftlichen oder telefonischen Einganges im Ev. Dekanatsjugendheim Effelter Mühle maßgeblich.

Platzordnung

Platzordnung

Wir möchten Sie herzlich in unserem Evangelischen Dekanatsjugendheim Effelter Mühle begrüßen. Um Ihnen und auch uns den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und den Betrieb ohne Störungen aufrechtzuerhalten, möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu beachten:

Allgemeines:

→ Die Zufahrt auf das Gelände ist nur zum Be-und Entladen gestattet. Danach sind KFZ auf dem Parkplatz abzustellen und die Schranke zu schließen.

→ Bitte behandeln Sie die Gebäude und Ausrüstungsgegenstände so, wie Sie auch Ihr Eigentum behandeln würden.

→ Melden Sie Schäden umgehend dem Leitungspersonal. Entstandene Schäden, die nicht auf Ver-schleiß zurückzuführen sind, werden in Rechnung gestellt.

→ Die auf dem Grundstück befindlichen Stauanlagen am Mühlgraben und Mühlteich dürfen keinesfalls verändert werden, um schwere Wasserschäden zu vermeiden.

→ Da sich im Sommer noch eine weitere Gästegruppe auf dem Gelände befindet, ist die Benutzung von Grillplatz, Feuerstelle, Volleyballfeld und Mühlteich einvernehmlich mit deren Verantwortlichen zu klären. Bitte entzünden Sie Lagerfeuer nur mit dem zugewiesenen Holz. Holzsammeln in den umliegenden Wäldern ist nicht gestattet Aus Gründen des Umweltschutzes bitte die Feuerstelle nur bei Bedarf benutzen. Bei Waldbrandgefahr richtet sich die Benutzung der Feuerstelle nach den Anweisungen der Hausleitung. Im Extremfall kann die Nutzung untersagt werden.

Sicherheit:

Bitte weisen Sie Ihre Gruppenmitglieder auf die aus dem Platzordner ersichtlichen Sicherheitsbestimmungen im Brandfall hin.

In Kürze:

→ Rauchverbot in allen Gebäuden, Kerzen nur in geeigneten Gläsern, keine Kerzen auf der Galerie

→ Fluchtwege:

- im Erdgeschoss die Fluchttür im großen Teil der Scheune

- auf der Galerie die Treppen

- Sammelpunkt bei Notfällen ist die Sitzgruppe am oberen Ende des Parkplatzes

→ Unser Floßteich ist an der tiefsten Stelle je nach Wasserstand bis zu 1,20 m tief. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass kleine Kinder und Nichtschwimmer den Teich nur unter der Aufsicht von Erwachsenen oder geeigneten Betreuern nutzen können.

Raumnutzung:

Bitte beachten Sie, dass aus Hygienegründen die Mahlzeiten nur im Erdgeschoß eingenommen werden dürfen. Die Möbel aus der Scheune dürfen nicht im Freien verwendet werden, ausgenommen sind Festzeltgarnituren. Diese sind nachts in die Scheune zu verbringen.

Das Sägewerksgebäude darf aus Sicherheitsgründen ohne die Begleitung des Hausleiters nicht betreten werden. Evtl. Besichtigungen sind mit diesem abzustimmen. Bei Sägebetrieb ist ein Sicherheitsabstand vor den Toren einzuhalten. Den Anweisungen des Hausleiters und des Sägewerkpersonals ist dabei unbedingt Folge zu leisten.

Müll:

Die Müllbehälter in der Küche sind nach Ihrem Bedarf zu benutzen. Der gesammelte Müll ist dann nach den Regeln zur Mülltrennung in diesem Ordner zu trennen.

Bei Unklarheiten und groben Verschmutzungen lieber den Müll in die graue Tonne geben als die gesammelten Wertstoffe zu verunreinigen. Bei nicht ordnungsgemäßer Trennung erheben wir eine "Sortierpauschale" von 10.-- €.

Endreinigung und Abreise:

Während Ihres Aufenthaltes sind Sie für die Sauberkeit auf dem Platz und in der Scheune selbst verantwortlich. Bitte räumen Sie am Abreisetag die Scheune bis 13:00 Uhr. Der Platz ist von Abfällen zu räumen, Holzreste an der Feuerstelle sind im Holzschuppen zu deponieren. Die Holzböden in Scheune und Wärmeraum sowie die Treppen sind besenrein zu übergeben. Benutzte Festzeltgarnituren sind unter der gegenläufigen Treppe wie vorgefunden aufzustapeln, Außenbänke wie angegeben aufzustellen. Küche und Sanitäranlagen sind sauber und gewischt zu übergeben. Bitte halten Sie sich an unsere Regeln zur Endreinigung.

Auf dem Platz gilt der Grundsatz dass die Folgegruppe ohne weitere Nachreinigung durch uns den Platz und Scheune übernehmen kann. Bei mangelhafter Durchführung der Endreinigung müssen wir Ihnen diese nach dem Grad der Verschmutzung leider in Rechnung stellen.

Gerne können wir gegen Kostenerstattung die Endreinigung für Sie übernehmen. Bitte vermerken Sie das bei Ihrer Buchung.

Endreinigung

Endreinigung Jugendzeltplatz

Wir möchten Sie bitten, die Endreinigung nach Ihrem Aufenthalt selbst zu übernehmen. Generell gilt, dass die Scheune, der Wärmeraum und das Gelände so verlassen werden müssen, dass die Folgegruppe diese ohne Nachreinigung übernehmen kann.

Falls Sie aus Zeitgründen nicht mehr dazu kommen übernehmen wir das für Sie, müssen Ihnen dann aber leider den Mehraufwand in Rechnung stellen. Aktuell berechnen wir Ihnen 21 € je angefallener Arbeitsstunde. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung zur Endreinigung frühzeitig mit!

→ Waschräume und WC:

Porzellan, Armaturen und Spiegel wischen

Papiersammler und Hygieneeimer leeren und säubern

Boden wischen

→ Die komplette Scheune

bitte besenrein hinterlassen. Besen, Kehrbleche, Eimer etc. finden Sie in der Kammer hinter der Küche

Abfallsäcke im Küchenbereich bitte entfernen. Mülltrennung beachten!

→ Küchenboden, Regale und Küchenutensilien sauber und gewischt übergeben, Kühlschränke und Kühltheke auswaschen!

→ Wärmeraum kehren, Abfälle entsorgen!

→ Möbel bitte wieder nach dem Bestuhlungsplan stellen!

→ Feuerstelle, Holzplatz, Zeltplatz und Schotterflächen: Abfall und Holzreste beseitigen!

Preise Rabatte

Bei einer Buchung des Jugendzeltplatzes gewähren wir folgende Rabatte.

Die Rabatte sind bezogen auf die Übernachtungsgebühren (ohne weitere Kosten) und gelten je Gruppe bei einem zusammenhängenden Aufenthalt.

ab 260 ÜN

5 % der Übernachtungsgebühren

ab 410 ÜN

10 % der Übernachtungsgebühren

ab 610 ÜN

15 % der Übernachtungsgebühren

ab 900 ÜN

20 % der Übernachtungsgebühren

Verkehrsanbindung Fahrpläne

Nach einer Neuorganisation des ÖPNV besteht leider nur noch eine sehr eingeschränkte Busverbindung zur Kreisstadt. Busse mit einer Kapazität von ca. 50 Personen werden lediglich noch 4 x täglich Mo-Fr eingesetzt. Die Haltestelle der Linie "8" ist "Effelter Ortsmitte".

Außerhalb dieser festen Fahrten und an den Wochenenden besteht die Möglichkeit, sich mit Rufbussen ab Haltestelle "Effelter Ortsmitte" zur nächstgelegenen, von großen Bussen angefahrenen Haltestelle "Wilhelmsthal Sparkasse" bringen zu lassen und dort in den Normalbus umzusteigen. Die Anmeldung dieser Zubringerfahrt muss spätestens 60 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen.

Da die Zubringerfahrten mit Kleinbussen erfolgen, ist dies für größere Gruppen mit großem logistischen Aufwand verbunden und dauert relativ lange.

Wir empfehlen deshalb für Fahrten nach Kronach oder andere Ausflüge die Beauftragung unseres ortsansässigen Busunternehmens "Buckreus Touristik".

Anreise mit PKW

Busunternehmen

ÖPNV Fahrplan

Bahn

Haustiere

Wir verstehen die Problematik eines Tierhalters in den Ferien oder bei Ausflügen sehr gut und möchten Sie, soweit es uns möglich ist, gerne unterstützen, indem wir Ihnen gestatten, Ihren Hund mitzubringen. Wir möchten Sie aber auch bitten, die Probleme, die hierbei für uns entstehen können, zu verstehen.

  • es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben

  • es gibt Menschen, die auf Tierhaare allergisch reagieren

  • es gibt Kinder und auch Erwachsene, die gerne barfuß laufen

  • es gibt Hygienevorschriften für unsere Einrichtungen, die wir befolgen müssen

Aus allen diesen Gründen und negativen Erfahrungen in der Vergangenheit haben wir Verhaltensregeln für Sie und Ihren Hund entwickelt, die auch befolgt werden müssen. Das heißt konkret:

  • es sind leider nur sozialverträgliche Hunde kleiner bis mittlerer Größe gestattet

  • bei Anwesenheit einer zweiten Gästegruppe auf dem Gelände sind Hunde prinzipiell an der Leine zu führen, es sei denn die zweite Gruppe gestattet ein Freilaufen. Dies ist immer erst vor Ort zu klären

  • Fürs "Geschäft" sind Hunde aus dem Gebäudeumgriff zu bringen, das heißt "Gassi gehen". Evtl. Hinterlassenschaften im Gebäudeumgriff sind unverzüglich zu entfernen

  • es ist sicherzustellen, daß der Hund auf keinen Fall Zugang zur Küche hat

  • für den Mehraufwand an Reinigung wird eine Gebühr von 5,00 € je Hund und Aufenthalt berechnet

Wir möchten Sie eindringlich bitten, diese Regeln zu befolgen, anderenfalls müssen wir Sie nach einem 1. Hinweis bitten, den Hund vom Gelände zu entfernen.

Bitte geben Sie als Gruppenleiter diese Verhaltensregeln dem jeweiligen Tierhalter zur Kenntnis und bringen Sie diese Regelung unterzeichnet zu Ihrem Aufenthalt mit!

Fundsachen

Nach nahezu jedem Aufenthalt finden wir bei der Endeinigung liegengebliebene Sachen. Dies reicht von einzelnen Socken über angebrochene Shampooflaschen bis hin zu Smartphones und Uhren. Im Folgenden unser Vorgehen bei Fundsachen:

  • Fundsachen von erkennbar geringem Wert (angebrochene Shampooflaschen, einzelne Socken, einzelne gebrauchte noName Unterwäsche etc.) werden entsorgt. Als Grenze wird hier ein Wert von ca. 10,00 € angenommen. Der Hausleiter entscheidet ob diese aufbewahrt werden.

  • Wertvollere Dinge werden an der Effelter Mühle für einen Zeitraum von 6 Monaten aufbewahrt und anschließend vernichtet.

  • Bei Fundsachen mit einem geschätzten Wert über ca. 100 € wird die Gruppenleitung Ihrer Gruppe über den Fund informiert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt ebenfalls 6 Monate.

Fundsachen können nach Terminabsprache an der Effelter Mühle abgeholt werden. Ein Versand gegen Kostenerstattung ist ebenfalls möglich. Die Kosten betragen pauschal 15 € für Verpackung, Versand und Aufwand.

Sperrgut wie Campingstühle, Grills oder ähnlich große Fundsachen können nicht versandt werden. Diese müssen an der Effelter Mühle abgeholt werden.

Falls Sie nach Ihrem Aufenthalt Sachen vermissen, wenden Sie sich bitte binnen 7 Tagen an das Büro der Effelter Mühle:

Telefon Büro: 09260/6176

mail Büro: info@effeltermuehle.de

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