Bitte beachten: Möglich sind Maßnahmen aus dem Bereich Kinder- oder Jugendbildung, Seminare, Schulveranstaltungen, Erwachsenen-, Kinder oder Jugendfreizeiten! Im Zweifel werden wir mit den zuständigen Behörden entscheiden.
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frühestens 14 Tage nach Zweitimpfung, Impfbuch oder Impfbescheinigung ist bei Anreise im Original vorzulegen |
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Vorlage eines Bescheides des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und einen abschließenden negativen Test. Mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt. |
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bei Anreise höchstens 48 Stunden alt |
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bei Anreise höchstens 24 Stunden alt |
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bei Anreise vor Betreten der Gebäude unter Aufsicht der Hausleitung durchzuführen. |
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Alle Nachweise sind bei Anreise vor Betreten der Gebäude im Original vorzulegen. Personen mit Testverpflichtung müssen bei einer Inzidenz > 35 nach spätestens 72 Stunden einen erneuten negativen Test vorweisen. Hotgen-Selbsttests können bei uns für 1,00 € erworben werden, der evtl. erforderliche 72-Stunden-Folgetest kann wieder unter Aufsicht der Hausleitung erfolgen.