Eine Anreise ist für folgenden Personenkreis möglich:

Bitte beachten: Möglich sind Maßnahmen aus dem Bereich Kinder- oder Jugendbildung, Seminare, Schulveranstaltungen, Erwachsenen-, Kinder oder Jugendfreizeiten! Im Zweifel werden wir mit den zuständigen Behörden entscheiden.

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag

  • Personen mit Nachweis 2. Corona- Schutzimpfung

frühestens 14 Tage nach Zweitimpfung, Impfbuch oder Impfbescheinigung ist bei Anreise im Original vorzulegen

  • Personen mit Nachweis der Genesung

Vorlage eines Bescheides des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und einen abschließenden negativen Test. Mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt.

  • Personen mit Nachweis PCR-Test

bei Anreise höchstens 48 Stunden alt

  • Personen mit Nachweis Schnelltest

bei Anreise höchstens 24 Stunden alt

  • Personen mit Selbsttest

bei Anreise vor Betreten der Gebäude unter Aufsicht der Hausleitung durchzuführen.

  • für Testpflichtige Folgetest nach 72 Std.

Alle Nachweise sind bei Anreise vor Betreten der Gebäude im Original vorzulegen. Personen mit Testverpflichtung müssen bei einer Inzidenz > 35 nach spätestens 72 Stunden einen erneuten negativen Test vorweisen. Hotgen-Selbsttests können bei uns für 1,00 € erworben werden, der evtl. erforderliche 72-Stunden-Folgetest kann wieder unter Aufsicht der Hausleitung erfolgen.