Vorerst befristet bis zum 28.05.22 gelten nachfolgende Regelungen
- eine Anreise ist nur möglich nach vorheriger Zusendung der unterzeichneten Formulare "Übernahme der Betreiberpflichten" und "Benennung Verantwortliche" (5 Tage vor Anreise) s. rechte Spalte unten.
- Anreise ist wieder möglich für alle Personen (außer nachgewiesener Infektion, aktuell in Quarantäne oder Personen mit Covid-19 Symptomen)
Rücksendeformulare und Info | |
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Schutzkonzept (INFO) | |
Übernahme der Betreiberpflichten (Rücksendung) | |
Benennung Verantwortliche (Rücksendung) |