Platzordnung
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Wir möchten Sie herzlich auf unserem Jugendzeltplatz Effelter Mühle begrüßen. Um Ihnen und auch uns den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu
gestalten und den Betrieb ohne Störungen aufrechtzuerhalten, möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu beachten:
Allgemeines:
Die Zufahrt auf das Gelände ist nur zum Be-und Entladen auf befestigten Wegen gestattet. das Lagergelände selbst darf nicht befahren werden.
Danach sind KFZ auf dem Parkplatz abzustellen und die Schranke zu schließen.
Bitte behandeln Sie die Gebäude und Ausrüstungsgegenstände so, wie Sie auch Ihr Eigentum behandeln würden. Melden Sie Schäden umgehend dem Leitungspersonal der Effelter Mühle.
Aus Gründen des Brandschutzes und nach dem neuen Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz gilt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Dekanatsjugendheimes absolutes Rauchverbot. Da Sie uns eine Gästeliste vorlegen, gilt Ihre Gruppe als “geschlossene Gruppe“, Sie können also nach Absprache mit den Teilnehmern das Rauchverbot für die Dauer Ihres Aufenthaltes auf dem Gelände wieder aufheben. Das Rauchverbot in geschlossenen Räumen und Gebäuden bleibt aber zwingend bestehen, ebenso dürfen auf dem Dachboden der Scheune keine Kerzen oder offenes Feuer entzündet
werden.
Bitte weisen Sie Ihre Gruppenmitglieder auf die „Verhaltensregeln im Brandfall“ hin.
Die auf dem Grundstück befindlichen Stauanlagen an Mühlgraben und Mühlteich dürfen keinesfalls verändert werden, um schwere Wasserschäden zu vermeiden.
Da sich im Sommer noch eine weitere Gästegruppe im Übernachtungshaus befindet, ist die Benutzung von Volleyballfeld und Mühlteich einvernehmlich mit deren Verantwortlichen zu klären.
Bitte entzünden Sie Lagerfeuer nur mit dem zugewiesenen Holz. Die Feuerstelle ist sauber (auch Holzreste) zu hinterlassen. Holzsammeln in den umliegenden Wäldern ist nicht gestattet Aus Gründen des Umweltschutzes bitte die Feuerstelle nur Abends benutzen.
Dauerbrand ist nicht gestattet. Abfälle dürfen keinesfalls verbrannt werden!
Räume:
Die Möbel aus der Scheune dürfen nicht im Außenbereich verwendet werden. Hierfür sind lediglich die festen Bänke an der Feuerstelle gedacht, evtl. im Freien aufgestellte Festzeltgarnituren sind bei Regen oder nachts in die Scheune zu verbringen.
Die Kapelle kann nur zu meditativen und sakralen Zwecken genutzt werden. Hierbei ist Absprache mit der 2. Gästegruppe im Haus zu treffen. Der Charakter als Kapelle ist zu wahren.
Das Sägewerksgebäude darf aus Sicherheitsgründen ohne die Begleitung des Hausleiters nicht betreten werden. Evtl. Besichtigungen sind mit diesem abzustimmen.
Bei Sägebetrieb ist ein Sicherheitsabstand vor den Toren einzuhalten. Den Anweisungen des Hausleiters und des Sägewerkpersonals ist dabei unbedingt Folge zu leisten.
Müll:
Die Müllbehälter in der Küche sind nach Ihrem Bedarf zu benutzen. Der gesammelte Müll ist danach wie folgt zu trennen:
Papier und Pappe: zum Entzünden des Lagerfeuers verwenden, ansonsten in die grüne Tonne vor dem Haupthaus
organische Abfälle : auf den Kompost
Plastik, Tetrapaks und Dosen: sauber und ausgewaschen in gelbe Säcke
Glas: ohne Verschlüsse, nach Farben getrennt und sauber in rote Kisten im Küchenbereich.
Restmüll und zubereitete Speisen: in die graue Tonne neben der Eingangstür
Bei Unklarheiten und groben Verschmutzungen lieber den Müll in die graue Tonne geben als die gesammelten Wertstoffe zu verunreinigen. Bei nicht sachgemäßer Trennung erheben wir eine "Sortierpauschale" von 15.--€.
Reinigung:
Während Ihres Aufenthaltes sind Sie für die Sauberkeit auf dem Platz und in den angemieteten Räumen selbst verantwortlich. Bitte räumen Sie am Abreisetag die Scheune bis 13:00 Uhr. Der Holzboden im Küchenbereich ist sauber und gewischt, der Holzboden im Wärmeraum und in der restlichen Scheune ist gekehrt zu übergeben. Duschen, WC und Waschräume sind feucht zu wischen
Der Abfallbehälter an der Feuerstelle ist zu leeren, Holzreste sind wieder in den Lagerschuppen zu verbringen. Der Lagerplatz und der Lehmboden der Scheune muss händisch von Abfall gesäubert werden.
Prinzipiell wird die Scheune von uns nicht nachgereinigt, d.h. sie muss so sauber übergeben werden, dass die nächsten Gäste sie direkt anschließend benutzen können.
Bei mangelhafter Durchführung der Endreinigung müssen wir Ihnen diese nach dem Grad der Verschmutzung leider in Rechnung stellen.
Platzordnung für den Jugendzeltplatz Effelter Mühle, gültig ab 01.01.2010
für die Hausleitung
Michael Hennings, Dipl.-Sozialpädagoge

