Geschäftsbedingungen, Storno
| Geschaeftsbedingungen.pdf |
Mit Eingang eines unterschriebenen Belegungsvertrages im Ev. Dekanatsjugendheim Effelter Mühle ist der Belegungsvertrag gültig. Ab diesem Zeitpunkt gelten unsere Stornobedingungen. Diese finden Sie auf der Rückseite der Ihnen vorliegenden Preisliste. Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform! Dem Leiter der Gästegruppe ist bekannt, daß er bei Abwesenheit des Leitungspersonals der Effelter Mühle das Hausrecht mit allen Rechten und Pflichten wahrnimmt. Für Schäden an Gebäuden, Einrichtung- und Gebrauchsgegenständen haftet jeweils der Vertragspartner bzw. dessen beauftragte Gruppenleitung vor Ort. Das Baden und Floßfahren im Mühlteich erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Verstöße gegen die Hausordnung sowie die vertragswidrige Nutzung der überlassenen Gebäude und Einrichtungsgegenstände können die jederzeitige Kündigung dieses Vertrages unter Einforderung der vollen Belegungsgebühren zur Folge haben. Der Begriff "vertragswidrige Nutzung" bezieht sich auch auf den von Ihnen angegebenen Zweck des Aufenthaltes.Gültig ist jeweils die am Tag der Anreise gültige Preisliste für das Kalenderjahr. Diese kann sich seit Vertragsabschluß geändert haben. Dies ist jeweils zum Kalenderjahr möglich. Bitte erfragen Sie die aktuellen Konditionen rechtzeitig! Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ihrer Abreise. Berechnet werden die tatsächlich angefallenen Übernachtungen nach den Bedingungen der Preisliste (bitte beachten Sie auch die Mindestgebühr!). Das Haus wird kurz vor der Abreise vom Hausleiter abgenommen. Mangelhafte Endreinigung und Beschädigungen werden von diesem festgestellt oder geschätzt und nach Aufwand in Rechnung gestellt. Nach Zugang der Rechnung ist diese binnen 14 Tagen zu begleichen. Barzahlung ist ebenfalls möglich.
Stornobedingungen
Es ist für alle Beteiligten sicher ärgerlich, wenn aus Krankheitsgründen, mangelnder Teilnehmerzahl oder sonstigen Ursachen eine geplante Gruppenreise abgesagt werden muss. Im Gegensatz zu uns haben Sie jedoch den Vorteil, manche Risiken durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung finanziell aufzufangen.
Beispielsweise haben Sie hier die Möglichkeit zum Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis für die folgende Regelung bei Stornierung Ihrer Buchung in unserer Einrichtung:
| 1. |
Der Buchungsvertrag gilt mit fristgerechtem Eingang des unterschriebenen Vertragsexemplares im Evangelischen Dekanatsjugendheim Effelter Mühle als geschlossen. |
| 2. | Ab diesem Zeitpunkt wird bei Rücktritt vom Vertrag grundsätzlich eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 30.— € fällig. Ausnahmen hierzu siehe unter 6) und 7). |
| 3. |
Bei Rücktritt vom Vertrag bis 7 Kalendermonate vor Buchungsbeginn erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 40% der Mindestgebühr lt. Preisliste. |
| 4. | Analog dazu werden bei Rücktritt bis 3 Monate vor Vertragsbeginn 50% der Übernachtungskosten fällig, bei Rücktritt bis 1 Kalendermonat vor Vertragsbeginn 70% der Mindestgebühr lt. Preisliste. |
| 5. | Bei Kürzungen der vertraglich geregelten Aufenthaltsdauer werden je gekürzte Belegnacht 70% der vereinbarten Übernachtungsgebühren/Nacht fällig. |
| 6. | Bei Tagesbelegungen ohne Übernachtung werden bei einer Stornierung pauschal 15.-- € als Verwaltungsgebühr berechnet. |
| 7. | Falls Sie uns bei Rücktritt vom Vertrag eine adäquate Ersatzgruppe für Ihren gebuchten Termin vermitteln und die Ersatzgruppe tatsächlich in den Vertrag eintritt, wird keine Verwaltungs- oder Stornogebühr erhoben. Die Ersatzgruppe muss uns bei Vertragskündigung bekanntgegeben werden. |
| 8. |
Sonderregelung bei Buchung mit Vollverpflegung: Bitte nennen Sie uns, wie im Vertrag angegeben, die tatsächliche Teilnehmerzahl zwei Tage vor Reiseantritt. Bei Abweichungen von dieser Zahl nach unten oder einem kompletten Ausfall der Gästegruppe müssen wir leider die Kosten der verderblichen Lebensmittel in Höhe von 5,00 € je Tag und Person zusätzlich zu den unter 3)-5) entstehenden Kosten in Rechnung stellen. |
| 9. | Bei Stornierungen oder Kürzungen der vereinbarten Buchungsdauer ist das Datum des tatsächlichen schriftlichen oder telefonischen Einganges im Ev. Dekanatsjugendheim Effelter Mühle maßgeblich. |
| gültig ab 01.06.2010 |

